conditions
DISTRIbution & education
AGB
Allgemein
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der HELVECOS Austria GmbH, nachfolgend HELVECOS genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von HELVECOS ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers | Vollständigkeitserklärung
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben oder die bestmögliche Veranstaltungslocation für den jeweiligen Auftrag gebucht wird.
Der Auftraggeber wird HELVECOS auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass HELVECOS auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter/innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer/innenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von HELVECOS von dieser informiert werden.
Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den von HELVECOS, deren Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei HELVECOS. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von HELVECOS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von HELVECOS – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt HELVECOS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Gewährleistung
HELVECOS ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben und wird den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Haftung | Schadenersatz
BSF haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von HELVECOS beigezogene Dritte zurückgehen.
Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Sofern HELVECOS das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt HELVECOS diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Geheimhaltung | Datenschutz
HELVECOS verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
Weiters verpflichtet sich HELVECOS über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
HELVECOS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
HELVECOS ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet HELVECOS Gewähr, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Honorar
Die vereinbarten Investitionen sind Nettopreise. Hinzu kommen Nebenkosten wie z.B. Reise-, Unterbringungs- und Materialkosten (wie zum Beispiel Leihgebühren von Flipcharts, Pinnwänden etc. in Hotels) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Die jeweiligen Seminarunterlagen sind bei den Investitionen inkludiert.
Der Rechnungsbetrag ist jeweils 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin zu begleichen. Die Rechnung dazu wird rechtzeitig übermittelt. Bei Nichtüberweisung behält sich HELVECOS vor, die Teilnahme zu stornieren.
HELVECOS wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
Elektronische Rechnungslegung
HELVECOS ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch HELVECOS ausdrücklich einverstanden.
Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von HELVECOS weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von HELVECOS eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
Stornierung
Bei der Absage eines Auftrages oder Termins durch den Auftraggeber werden Stornokosten berechnet:
- Bei einer Absage ab 40 Tagen vor dem vereinbarten Termin sind das 50% der Teilnahmegebühr.
- Bei einer Absage ab 20 Tagen vor dem vereinbarten Termin sind das 100% der Teilnahmegebühr.
- Bei Stornierung nach Beginn oder während der Entwicklungsprogramme muss der gesamte Betrag aller ursprünglich gebuchten Module bezahlt werden. Dies gilt nur, wenn vor Programmbeginn kein Ersatztermin benannt wird. Die Seminarinvestition ist jedoch als Guthaben für die ursprünglich gebuchte Veranstaltung zum nächstmöglichen Termin ein Jahr lang gültig.
Seminar-Annullierung
Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit von HELVECOS, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Projekts. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Gerichtsstand ist Melk.